Allergeninformationen
Gesetzlicher Hintergrund
Die Regelungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung LMIV (Nr. 1169/2011) müssen ab 13. Dezember 2014 umgesetzt werden. Demnach muss auch bei unverpackten Lebensmitteln über allergene Inhaltsstoffe informiert werden.
In Österreich tritt diese Verordnung in Kraft mit den Bestimmungen laut der Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014), mit Gültigkeit ab 13. Dezember 2014. Hierzu wurde vom Bundesministerium für Gesundheit 2 Leitlinien (Leitlinie zur Allergeninformation und Leitlinie für die Personalschulung über Allergeninformation) mit Umsetzungsempfehlungen veröffentlicht. Zusammenfassend beinhalten diese Verordnungen folgende Inhalte.
Informationsweitergabe durch Lebensmittelunternehmer
Lebensmittelunternehmer (beispielsweise Gaststätten, Würstelbuden, Konditoreien, Eisdielen, Lebensmitteleinzelhändler z. B. in der Feinkost, Frühstückspensionen, aber auch Gemeinschaftsversorgungen, wie Krankenhäuser, Pflegeheime oder Betriebsküchen) sind verpflichtet, Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden, an Endverbraucher weiterzugeben.
Sogar bei Festveranstaltungen müssen offene Lebensmittel entsprechend gekennzeichnet sein.
Empfehlung zur schriftlichen Allergeninformation (PDF, 130 KB)
Leitlinie für die Personalschulung (PDF, 117 KB)
Allgemeine Informationen zu Allergenen bzw. Nahrungsmittelunverträglichkeit
Allergene sind beispielsweise glutenhaltiges Getreide, was z.B. ein Inhaltsstoff von Bier ist, glutenhaltige Getreideerzeugnisse, Nüsse und Nusserzeugnisse und viele mehr. Eine genaue Aufstellung über die Allergenen Lebensmittel finden Sie im Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung (EG) 1169/2011 (PDF, 1,2 MB).